Mit dem Antrag auf Förderung aus dem Landesprogramm können neue und bestehende Integrationslots*innen-Projekte gefördert werden. Die Antragstellung muss über einen Online-Antrag erfolgen.
Gefördert werden:
- Basisqualifizierung/en
- Vertiefungsseminar/e bzw. entlastende (Reflexions-) Gespräche
- ehrenamtlicher Einsatz und evtl. Koordinierungspauschale (für gemeinnützige Organisationen oder Kommunen mit weniger als 50.000 Einwohner*innen)
Welche Ausgaben bei der Antragstellung für das Lots*innenprojekt förderfähig sind und welche nicht, können Sie hier (Übersicht förderfähige Ausgaben) nachlesen.
Nachfolgende Anlagen sind dem Online-Antrag beizufügen:
- Formblatt 2 C: Teilnehmendenliste WIR Lotsen Quali (für Basisqualifizierung bzw. Vertiefungsseminar)
- formlose Konzeption u.a. zum Bedarf, dem Projektziel, den Aufgaben der Lots*innen sowie der koordinierenden Lots*innen
Besonderheit bei Gesundheitslots*innen-Projekten:
- Beim Kurztitel des Projekts - ob für Qualifizierungen oder den Einsatz der Gesundheitslots*innen - "GKV" hinzufügen. So können die Anträge unterschieden werden.
- Rückfragen dazu bitte an r.morsy@lagfa-hessen.de