Nach der Qualifizierung als WIR Integrationslots*innen und Gesundheitslots*innen wollen diese aktiv werden und können über ihre Trägerprojekte eine Aufwandsentschädigung erhalten.
Hier die wichtigsten Informationen:
- Die Qualifizierung der Lots*innen muss beim Regierungspräsidium gemeldet sein (kann formlos nach einer Basisqualifizierung erfolgen).
- Es können die Aufwandsentschädigung sowie eine Koordinierungspauschale (für freie Träger und Kommunen mit weniger als 50.000 Einwohner*innen) beantragt werden.
- Die Projektdauer beträgt maximal 12 Monate.
- Die Antragsfrist ist der 31. Dezember 2023
- Das Antragsverfahren ist digitalisiert. Erst- und Folgeanträge müssen über das Antragsportal eingereicht werden. Weitere Informationen finden Sie hier.
- Hinweise zum Ausfüllen des Online-Antrags gibt es hier.