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Kompetenzzentrum Vielfalt
Alte und neue Informationen

Förderantrag für den Einsatz von WIR Lots*innen bis 31.12.23

Foto: unsplash_mathieu-stern

Nach der Qualifizierung als WIR Integrationslots*innen und Gesundheitslots*innen wollen diese aktiv werden und können über ihre Trägerprojekte eine Aufwandsentschädigung erhalten.

Hier die wichtigsten Informationen:

  • Die Qualifizierung der Lots*innen muss beim Regierungspräsidium gemeldet sein (kann formlos nach einer Basisqualifizierung erfolgen).
  • Es können die Aufwandsentschädigung sowie eine Koordinierungspauschale (für freie Träger und Kommunen mit weniger als 50.000 Einwohner*innen) beantragt werden.
  • Die Projektdauer beträgt maximal 12 Monate.
  • Die Antragsfrist ist der 31. Dezember 2023
  • Das Antragsverfahren ist digitalisiert. Erst- und Folgeanträge müssen über das Antragsportal eingereicht werden. Weitere Informationen finden Sie hier.
  • Hinweise zum Ausfüllen des Online-Antrags gibt es hier.